Energieausweis
Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung
Der Energieausweis dient dazu, Ihre Immobilie energetisch einzuordnen und enthält
Informationen zu Modernisierungs- und Energieeinsparmöglichkeiten.
Gesetzliche Grundlagen
Für alle Wohngebäude und Nichtwohngebäude gilt die Energieausweisflicht.
Gebäudebesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung Ihres
Gebäudes den Energieausweis volegen können.

Wir erstellen
- Energieausweise nach Energieverbrauch oder Energiebedarf
- Für Wohngebäude nach der Energieeinsparverordnung - EnEV
- Für Nichtwohngebäude nach der EnEV und DIN 18599
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage der Energieverbrauchsdaten der
letzten drei Jahre erstellt. Hierbei ist zu bedenken, dass das Nutzerverhalten der
Bewohner in den Verbrauch eingeht und die Bewertung beeinflusst.
Bedarfsausweis
Aussagekräftiger ist der Bedarfsausweis. Hier wird der bauliche und anlagentechn.
Zustand des Gebäudes berechnet. Dadurch ist der Vergleich mit anderen Gebäuden
aussagekräftiger und es sind konkrete Modernisierungsempfehlungen möglich.
Welcher Energieausweis ist der richtige
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem
01.11.1977 gestellt wurde und deren energetischer Zustand nicht der Wärme-
schutzverordnung 1977 entspricht, muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Für alle übrigen Wohn- und Nichtwohngebäude besteht die Wahlfreiheit zwischen
dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.
► Weiter Informationen zum Energieausweis finden Sie auf der Internetseite der
dena www.zukunft-haus.info und in unserer allgemeinen Link-Liste.